Viele Versicherte ärgern sich in diesem Jahr über Beitragserhöhungen Ihrer KFZ-Versicherung. Vor allem wenn die Beitragsrechnungen erst nach dem 30.11. zugestellt werden. Die vermeintliche Wechselfrist der Versicherung ist ja dann bereits um!
Falsch! Als Ihr Versicherungsmakler in Iserlohn klären wir Sie darüber auf, dass nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht, welches Sie innerhalb eines Monates nach Erhalt der Beitragserhöhung aussprechen können.
Seit diesem Jahr müssen Versicherungen Beitragserhöhungen der Kfz-Versicherungsprämien bei gleicher Leistung sogar einen Monat vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung mitteilen, so will es das neue Versicherungsvertragsgesetz.
Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31. Dezember kündigen, so dass das Versicherungsjahr beim neuen Anbieter zum 1. Januar beginnen kann. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen derart geändert hat, dass sie zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie geführt hat.
Der Bund der Versicherten warnt jedoch vor der ausschließlichen Nutzung von Internet-Vergleichsportalen, insbesondere wenn der Versicherungsvergleich keine Bedingungspunkte berücksichtigt. Eine niedrige Prämie auf Kosten von Leistungen bringt keinem Versicherten etwas.
Bevor Sie sich also über Beitragserhöhungen oder schlechten Versicherungsschutz ärgern sprechen Sie mit uns. Als Ihr Versicherungsmakler in Iserlohn beraten wir Sie gerne und finden für Sie den passenden Versicherungsschutz.
Kommen Sie gut durch den Winter!
Ihre Assekuranz Kuemper
Versicherungsmakler F. Kümper
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