02374 | 93 69 861

Hausratversicherung

Tornado in Bützow, Deutschland

Tornado Deutschland Versicherung Versicherungen Versicherungsmakler Iserlohn NRW Schaden Schäden

kevron2001 – Fotolia.com #75952709

Der am Dienstagabend in Norddeutschland aufgetretene Tornado hat u.a. in Bützow verheerende Schäden angerichtet.

Die gute Nachricht für Versicherte – sie können Ihren Schaden erstattet bekommen, wenn Sie Ihren Versicherer unverzüglich, binnen einer Woche, den Schadenfall anzeigen. Des Weiteren sollte der Schaden auf jeden Fall mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven dokumentiert werden. Ob dem Versicherer Kostenvoranschläge und später Rechnungen über die Schadenbeseitigung zur Regulierung ausreichen oder ein Gutachten erforderlich wird, entscheidet der jeweilige Versicherer, meist ist dies abhängig von der Gesamtschadenhöhe. Auch erforderliche weitere Maßnahmen können oftmals bereits in einem Telefonat mit Ihrem Versicherer oder dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens geklärt werden.

Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Direkte Gebäudeschäden, z.B. Dachziegel und Fensterscheiben

Alle Schäden welche direkt und unmittelbar durch den Tornado am Gebäude entstanden sind, übernimmt im Regelfall die Wohngebäudeversicherung. Schäden wie z.B. eingedrungene Niederschläge durch den Sturm / Tornado abgedeckte Dachziegel oder eingedrückte Fensterscheiben, sind dann ebenfalls als sogenannte Folgeschäden versichert.

Nach den Versicherungsbedingungen heißt es in der Regel, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorliegt, also bei Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern. Als Nachweis reicht eine vorangegangene offizielle Sturmwarnung aus und/oder dass auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.

Schäden am Rohbau

Bei Schäden, welche durch Sturm an Rohbauten und auf der Baustelle entstanden sind, übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten für die zerstörten Bauteile und Baustoffe sowie für alle notwendigen Handwerkerleistungen um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.

Schäden am Hausrat

Für Schäden an der Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Um Ihnen anschaulich zu machen, was zum Hausrat gehört, stellen Sie sich einmal vor Sie würden das Dach des Hauses abnehmen, alle Zwischendecken entfernen und das Haus auf den Kopf stellen. Alles was nun rausfällt und Ihnen gehört zählt in der Regel zu Ihrem Hausrat. Die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel auch für Nässeschäden welche durch eindringende Niederschläge  infolge einer durch Sturm eingedrückte Scheibe oder abgedeckter Dachziegel entsteht. In der Regel sind auch Elektrogeräte, welche durch einen Blitzschlag beschädigt wurden versichert. Allerdings ist zu beachten, dass die Hausratversicherung meist nur zahlt, wenn Fenster und Türen bei einem Sturm verschlossen waren.

Schäden am Kraftfahrzeug

Schäden am Kraftfahrzeug, zum Beispiel durch umgestürzten Bäumen sowie sonstiger durch den Sturm umherfliegender Gegenständen wie z.B. Dachziegel übernimmt, sofern abgeschlossen, die Teilkaskoversicherung. Auch direkte Schäden durch den einwirkenden Wind, wie zum Beispiel abgerissene Spiegel und umgekippte Fahrzeuge werden von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Meist wird von der Entschädigungsleistung der individuell vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Des Weiteren zahlt die Teilkaskoversicherung auch in einem Totalschadenfall grundsätzlich nur den Zeitwert, nicht den Neuwert des Fahrzeuges.

Als Versicherungsmakler sind wir treuhänderähnlicher Sachverwalter unserer Kunden und somit nur unseren Kunden verpflichtet. Somit stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Schadenfall mit Rat und Tat zur Seite. Dies legen wir sogar als eine unserer Pflichten im Maklerauftrag mit unseren Kunden fest. Lassen Sie sich noch heute kostenlos beraten.
  wp_admin   Mai 07, 2015   Allgemein, Hausratversicherung, KFZ-Versicherung, Versicherungen, Wichtige Informationen, Wohngebäudeversicherung   Kommentare deaktiviert für Tornado in Bützow, Deutschland   Read More

Hausratversicherung: Verträge überprüfen und sparen

 

Etwa 75 Prozent aller deutschen verfügen über eine Hausratversicherung. Allerdings sind viele Versicherungsnehmer noch im Besitze von alten und teilweise teuren Versicherungsverträgen. Oftmals zahlen Sie zu hohe Beiträge für einen zu geringen Versicherungsschutz. Auch die Versicherungssummen sind oftmals veraltert, zu niedrig oder es wurde kein Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Viele Verbraucher stellen so erst bei einem Schaden fest, dass sie unter- bzw. überversichert sind. Was bei einer Überversicherung oder zu teuren Versicherung lediglich ärgerlich aufgrund in der Vergangenheit zu viel gezahlter Beiträge ist, kann im Falle einer Unterversicherung allerdings den finanziellen Ruin bedeuten.

Versicherungsnehmer sollten regelmäßig die bestehenden Verträge überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln.

Eine jüngst veröffentlichte Studie hat ergeben, dass die Policen der deutschen Verbraucher im Schnitt acht Jahre und älter sind. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Ihr Versicherungsschutz nicht mehr zeitgemäß ist oder sie für Ihre Versicherung eine zu hohe Prämie zahlen. Viele Leistungen sind in alten Tarifen nicht versichert. So bieten alte Verträge oftmals keinen Versicherungsschutz bei Sengschäden und auch der Versicherungsschutz für Bargeld und besondere Wertgegenstände ist bei alten Verträgen oftmals unzureichend.

Hinzukommend sollte immer bedacht werden, dass der Wert des bestehenden Hausrats mit den Jahren zunimmt. Schon aus diesem Grund muss die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen angepasst werden.

Ein Preis- und Leistungsvergleich ermöglicht Verbrauchern enorme Einsparungen bei der Hausratversicherung. Durch einen Wechsel lassen sich teilweise bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie einsparen. Dies gilt neben der Hausratversicherung natürlich auch für alle weiteren Versicherungen.

Als unabhängiger Versicherungsmakler für Iserlohn und NRW können wir Ihnen unter einer Vielzahl von Tarifen das günstigste Angebot unterbreiten.

  wp_admin   Mai 23, 2013   Hausratversicherung   Kommentare deaktiviert für Hausratversicherung: Verträge überprüfen und sparen   Read More

Facebook-Party – Wohnung zerstört – Versicherungsschaden?

 

Man stelle sich vor, man hat vergessen den Haken zu setzen um seine Fete nicht öffentlich zugänglich zu Posten. Weiterhin stelle man sich vor, am Tage der Party erscheinen tausende von unerwünschten Gästen und hinterlassen eine absolute Verwüstung.
Wäre dies ein Versicherungsschaden, z.B. für die Hausratsversicherung bei Schäden an der eigenen Einrichtung?

Eine wirklich wichtige und interessante Frage, diese unfreiwilligen Partys für den Veranstalter ein finanzielles Desaster darstellen können.

Die sogenannten Facebook-Partys sind schon längst kein Einzelfall mehr. Es sind Veranstaltungen, zu denen absichtlich oder unabsichtlich über Facebook aufgerufen wird. Das Ausmaß solch einer Facebook-Party, zeigte auch die unabsichtliche Geburtstagseinladung der jugendlichen Thessa. Diese hatte ihre Einladung versehentlich nicht direkt an ihre Freunde gesendet, sondern öffentlich auf Facebook gepostet. Im Ergebnis gab es einen Auflauf von knapp 1500 Personen, trotz dass die Party längst öffentlich abgesagt wurde. Es entstand ein erheblicher Sachschaden, welcher selbst durch Anwesenheit der Polizei und eines privaten Sicherheitsdienstes nicht abgewendet werden konnte. Das Problem: Solche Schäden fallen aus Versicherungssicht unter die Gefahr Vandalismus, welche eine Hausratversicherung nicht abdeckt. Die Hausratversicherung deckt lediglich Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch ab.

Also besser vorher prüfen welches Häkchen gesetzt wurde. Und für alle anderen Fälle sind wir gerne für Sie da.

Ihre Assekuranz Kuemper
Versicherungsmakler F. Kümper
Am Wiesenrain 10
58644 Iserlohn
Nordrhein-Westfalen
Tel. 02374-9369861
info@assekuranz-kuemper.de
www.assekuranz-kuemper.de
www.versicherungsmakler-iserlohn.de

  wp_admin   Sep 17, 2012   Hausratversicherung   Kommentare deaktiviert für Facebook-Party – Wohnung zerstört – Versicherungsschaden?   Read More