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Hausrat/ Wohngebäude

1. Was ist eine Hausratversicherung?

Wohnen ist teuer. Aber nicht nur die leidigen Monatsmieten und Nebenkosten verschlingen heute einen großen Teil des Einkommens. Auch fließt viel Geld in die Einrichtung und Ausstattung. Umso wichtiger ist es, Hab und Gut finanziell ausreichend zu versichern. Zum Beispiel für den Fall, dass die Waschmaschine ausläuft, Einbrecher ein Fenster aufhebeln, ein Feuer die Wohnung verwüstet. Gut, wenn wir, als Ihr Versicherungsmakler vor Ort in Iserlohn NRW und Umgebung, Sie im Vorfeld zum notwendigen Versicherungsumfang beraten haben.

Ob Mieter oder Eigentümer, eine Hausratversicherung sollte nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Elektrogeräten, Musikinstrumenten und Sportgeräten.

Die Versicherung bezahlt im Regelfall den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Aber Vorsicht, einige wenige Versicherer bieten statt der gängigen Neuwertentschädigung oder des Wiederbeschaffungswertes lediglich eine Zeitwertentschädigung an.

Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20%) abgesichert werden. Wer jedoch kostbare Dinge besitzt, etwa Sammlungen, Antiquitäten oder Gemälde, sollte sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Auch Überspannungsschäden durch Blitz oder das Glasbruchrisiko lassen sich teilweise gegen Mehrbeitrag über eine Hausratversicherung versichern.

Übrigens ist der Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern mit einem in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung geregelten Prozentsatz der Versicherungssumme auch auf Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert. Die Aufenthaltsdauer darf in den meisten Fällen allerdings drei Monatenicht überschreiten.

Für Fahrräder gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Für diese Gefahr wird eine spezielle Fahrrad-Versicherung angeboten als Zusatzklausel angeboten.

Was eine Hausratversicherung kostet, richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation, der versicherten Summe, dem Versicherungsumfang (z.B. Zusatzklauseln wie Glasbruch) und dem Ort der zu versichernden Wohnung.

2. Welche Vorteile eine Hausratversicherung und eine Gebäudeversicherung bieten

2.1 Hausratversicherung
Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20%) abgesichert werden. übrigens ist der Hausrat nicht nur in den vier Wänden, sondern mit einem bei Vertragsabschluss festzulegenden Prozentsatz der Versicherungssumme auch auf Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden versichert. Die Aufenthaltsdauer darf drei Monate allerdings nicht überschreiten. Wer kostbare Dinge besitzt, etwa Sammlungen, Antiquitäten oder Gemälde, sollte sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Mit Beitragszuschlägen lassen sich auch überspannungsschäden durch Blitz oder das Glasbruchrisiko versichern. Für Fahrräder gilt: Wenn der Drahtesel aus einem verschlossenen Keller gestohlen wird, gibt es Ersatz. War das Fahrrad aber nachts vor dem Haus angeschlossen, ist es nicht mitversichert. Für diese Gefahr wird eine spezielle Fahrrad-Versicherung angeboten. Achtung: Fahrräder sind nicht automatisch in der Hausratversicherung mitversichert. Was die Hausratversicherung kostet, richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation, der versicherten Summe und nach dem Wohnort.

2.2 Gebäudeversicherung
Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat. In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken können aber auch einzeln versichert werden. Eine Feuerversicherung darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau. Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus und an festeingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruchbeziehungsweise Aufräumkosten. Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre nicht nur für Hausbesitzer an der nord- und ostdeutschen Küste, sondern auch in anderen Teilen Deutschlands. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen. Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u.a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und überschwemmung. Der Preis für die Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Alter und der Bauweise des Gebäudes, nach den versicherten Gefahren und nach dem Standort.

3. Was tun im Schadenfall?

– Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr.
– Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr.
– Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an.
– Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren.
– Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
– Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
– Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen.
– Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege.
– Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.

4. Was man beim Abschluss einer Hausratversicherung und einer Wohngebäude-versicherung beachten sollte

– Wichtig ist es, alle Fragen im Versicherungsantrag vollständig und richtig zu beantworten. Entscheidend für einen angemessenen Schadenersatz ist die Wahl der richtigen Versicherungssummer. Bei der Hausratversicherung richtet sie sich nach dem Wert des Inventars, also der Summe, die bezahlt werden müsste, wenn alles neu gekauft würde.
– Stimmen Wert des Hausrats und Versicherungssumme nicht überein, kann es böse überraschungen geben: Dann geht die Versicherung von einer so genannten Unterversicherung aus und bezahlt jeden Schaden nur anteilig. Das ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ist außerdem der jeweilige Wohnort.
– Wichtig für Freiberufler und Selbstständige, die sich in ihrer Wohnung ein gewerblich genutztes Büro eingerichtet haben: Für diesen Raum, der in der Regel mit teurer EDV ausgestattet ist, fällt ein höherer Versicherungsbeitrag an als für den Rest der Wohnung.
Finden am Haus Arbeiten statt, für die ein Gerüst gestellt wird, dann setzen Sie Ihren Versicherer rechtzeitig hiervon in Kenntnis: Mit dem Gerüst steigt das Risiko, Opfer eines Einbruchdiebstahls zu werden.
– Auch bei der Wohngebäudeversicherung ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig. Sinnvoll ist es, einen Vertrag zu wählen, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Um eine folgenreiche Unterversicherung zu vermeiden, muss die Basissumme stimmen.
– Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Wohngebäudes zu ermitteln. Holen Sie sich hierzu im Zweifelsfall Rat von einem sachkundigen Dritten. Wer dann das Antragsformular gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter ausfüllt, geht auf Nummer Sicher. Zu beachten ist in jedem Fall, dass der Versicherung Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.

5. Kleines Lexikon zur Hausratversicherung und zur Wohngebäudeversicherung

Basisversicherungssumme:
Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.

Bausteinsystem:
Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.

Entschädigungsgrenzen:
Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Grobe Fahrlässigkeit:
Der Versicherer kann seine Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.

Hausrat:
Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen. Eine kleine Faustregel: Nehmen Sie in Gedanken das Dach Ihres Gebäudes ab und drehen Sie das Haus auf den Kopf. Alles was herausfällt und Ihnen gehört kann man zum Hausrat zählen.

Leistungsausschluss:
Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.

Neuwert:
Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert.

Selbstbeteiligung:
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Unterversicherung:
Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.

Versicherungssumme:
Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.

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