Der am Dienstagabend in Norddeutschland aufgetretene Tornado hat u.a. in Bützow verheerende Schäden angerichtet.
Die gute Nachricht für Versicherte – sie können Ihren Schaden erstattet bekommen, wenn Sie Ihren Versicherer unverzüglich, binnen einer Woche, den Schadenfall anzeigen. Des Weiteren sollte der Schaden auf jeden Fall mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven dokumentiert werden. Ob dem Versicherer Kostenvoranschläge und später Rechnungen über die Schadenbeseitigung zur Regulierung ausreichen oder ein Gutachten erforderlich wird, entscheidet der jeweilige Versicherer, meist ist dies abhängig von der Gesamtschadenhöhe. Auch erforderliche weitere Maßnahmen können oftmals bereits in einem Telefonat mit Ihrem Versicherer oder dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens geklärt werden.
Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?
Direkte Gebäudeschäden, z.B. Dachziegel und Fensterscheiben
Alle Schäden welche direkt und unmittelbar durch den Tornado am Gebäude entstanden sind, übernimmt im Regelfall die Wohngebäudeversicherung. Schäden wie z.B. eingedrungene Niederschläge durch den Sturm / Tornado abgedeckte Dachziegel oder eingedrückte Fensterscheiben, sind dann ebenfalls als sogenannte Folgeschäden versichert.
Nach den Versicherungsbedingungen heißt es in der Regel, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorliegt, also bei Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern. Als Nachweis reicht eine vorangegangene offizielle Sturmwarnung aus und/oder dass auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.
Schäden am Rohbau
Bei Schäden, welche durch Sturm an Rohbauten und auf der Baustelle entstanden sind, übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten für die zerstörten Bauteile und Baustoffe sowie für alle notwendigen Handwerkerleistungen um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.
Schäden am Hausrat
Für Schäden an der Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Um Ihnen anschaulich zu machen, was zum Hausrat gehört, stellen Sie sich einmal vor Sie würden das Dach des Hauses abnehmen, alle Zwischendecken entfernen und das Haus auf den Kopf stellen. Alles was nun rausfällt und Ihnen gehört zählt in der Regel zu Ihrem Hausrat. Die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel auch für Nässeschäden welche durch eindringende Niederschläge infolge einer durch Sturm eingedrückte Scheibe oder abgedeckter Dachziegel entsteht. In der Regel sind auch Elektrogeräte, welche durch einen Blitzschlag beschädigt wurden versichert. Allerdings ist zu beachten, dass die Hausratversicherung meist nur zahlt, wenn Fenster und Türen bei einem Sturm verschlossen waren.
Schäden am Kraftfahrzeug
Schäden am Kraftfahrzeug, zum Beispiel durch umgestürzten Bäumen sowie sonstiger durch den Sturm umherfliegender Gegenständen wie z.B. Dachziegel übernimmt, sofern abgeschlossen, die Teilkaskoversicherung. Auch direkte Schäden durch den einwirkenden Wind, wie zum Beispiel abgerissene Spiegel und umgekippte Fahrzeuge werden von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Meist wird von der Entschädigungsleistung der individuell vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Des Weiteren zahlt die Teilkaskoversicherung auch in einem Totalschadenfall grundsätzlich nur den Zeitwert, nicht den Neuwert des Fahrzeuges.