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Wohngebäudeversicherung

Tornado in Bützow, Deutschland

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Der am Dienstagabend in Norddeutschland aufgetretene Tornado hat u.a. in Bützow verheerende Schäden angerichtet.

Die gute Nachricht für Versicherte – sie können Ihren Schaden erstattet bekommen, wenn Sie Ihren Versicherer unverzüglich, binnen einer Woche, den Schadenfall anzeigen. Des Weiteren sollte der Schaden auf jeden Fall mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven dokumentiert werden. Ob dem Versicherer Kostenvoranschläge und später Rechnungen über die Schadenbeseitigung zur Regulierung ausreichen oder ein Gutachten erforderlich wird, entscheidet der jeweilige Versicherer, meist ist dies abhängig von der Gesamtschadenhöhe. Auch erforderliche weitere Maßnahmen können oftmals bereits in einem Telefonat mit Ihrem Versicherer oder dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens geklärt werden.

Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Direkte Gebäudeschäden, z.B. Dachziegel und Fensterscheiben

Alle Schäden welche direkt und unmittelbar durch den Tornado am Gebäude entstanden sind, übernimmt im Regelfall die Wohngebäudeversicherung. Schäden wie z.B. eingedrungene Niederschläge durch den Sturm / Tornado abgedeckte Dachziegel oder eingedrückte Fensterscheiben, sind dann ebenfalls als sogenannte Folgeschäden versichert.

Nach den Versicherungsbedingungen heißt es in der Regel, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorliegt, also bei Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern. Als Nachweis reicht eine vorangegangene offizielle Sturmwarnung aus und/oder dass auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.

Schäden am Rohbau

Bei Schäden, welche durch Sturm an Rohbauten und auf der Baustelle entstanden sind, übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten für die zerstörten Bauteile und Baustoffe sowie für alle notwendigen Handwerkerleistungen um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.

Schäden am Hausrat

Für Schäden an der Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Um Ihnen anschaulich zu machen, was zum Hausrat gehört, stellen Sie sich einmal vor Sie würden das Dach des Hauses abnehmen, alle Zwischendecken entfernen und das Haus auf den Kopf stellen. Alles was nun rausfällt und Ihnen gehört zählt in der Regel zu Ihrem Hausrat. Die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel auch für Nässeschäden welche durch eindringende Niederschläge  infolge einer durch Sturm eingedrückte Scheibe oder abgedeckter Dachziegel entsteht. In der Regel sind auch Elektrogeräte, welche durch einen Blitzschlag beschädigt wurden versichert. Allerdings ist zu beachten, dass die Hausratversicherung meist nur zahlt, wenn Fenster und Türen bei einem Sturm verschlossen waren.

Schäden am Kraftfahrzeug

Schäden am Kraftfahrzeug, zum Beispiel durch umgestürzten Bäumen sowie sonstiger durch den Sturm umherfliegender Gegenständen wie z.B. Dachziegel übernimmt, sofern abgeschlossen, die Teilkaskoversicherung. Auch direkte Schäden durch den einwirkenden Wind, wie zum Beispiel abgerissene Spiegel und umgekippte Fahrzeuge werden von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Meist wird von der Entschädigungsleistung der individuell vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Des Weiteren zahlt die Teilkaskoversicherung auch in einem Totalschadenfall grundsätzlich nur den Zeitwert, nicht den Neuwert des Fahrzeuges.

Als Versicherungsmakler sind wir treuhänderähnlicher Sachverwalter unserer Kunden und somit nur unseren Kunden verpflichtet. Somit stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Schadenfall mit Rat und Tat zur Seite. Dies legen wir sogar als eine unserer Pflichten im Maklerauftrag mit unseren Kunden fest. Lassen Sie sich noch heute kostenlos beraten.
  wp_admin   Mai 07, 2015   Allgemein, Hausratversicherung, KFZ-Versicherung, Versicherungen, Wichtige Informationen, Wohngebäudeversicherung   Kommentare deaktiviert für Tornado in Bützow, Deutschland   Read More

Wohngebäudeversicherung: Gefährliche Lücke beim Hauskauf

 

Wohngebäudeversicherung: Gefährliche Lücke beim Hauskauf

Wer ein Haus kauft, übernimmt zunächst einmal auch die bestehende Wohngebäudeversicherung. Dabei lauern in der Übergangsphase einige Gefahren. Bei einem Hausverkauf geht die Wohngebäudeversicherung mit der Änderung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über. Bis dies soweit ist, bleibt der alte Besitzer Versicherungsnehmer und ist somit auch zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Kaufvertrag festgelegt wurde, dass Nutzen, Lasten und Gefahren bereits auf den Käufer übergehen. Käufer sollten deshalb beim Verkäufer bezüglich der Wohngebäudeversicherung nachfragen und sich in jedem Fall die Police sowie den Beleg der Beitragszahlung zeigen lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherung im Schadensfall auch wirklich einen ausreichenden Schutz bietet.

Versicherungen haben keine Informationspflicht

Nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts sind Versicherungen nicht dazu verpflichtet, den Käufer über ausstehende Beitragszahlungen zu informieren. Im verhandelten Fall brannte das erworbene Haus kurz vor der Eintragung im Grundbuch ab. Die Versicherung lehnte aufgrund der offenen Beiträge eine Übernahme des Schadens ab. Mit ihrem Urteil gaben die Richter der Versicherung Recht. Eine Information betreffs offener Beträge muss erst nach Änderung im Grundbuch erfolgen, wenn die Police auf den neuen Eigentümer übergegangen ist.

Versicherungswechsel bei Hauskauf möglich

Nach dem Hauskauf gilt für den Käufer ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Innerhalb dieser Zeit kann er die bestehende Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Käufer sollten deshalb die versicherten Leistungen wie auch die Prämie genau prüfen und mit den aktuellen Tarifen vergleichen. Als Ihr Versicherungsmakler für Iserlohn und NRW unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer günstigen und leistungsstarken Wohngebäudeversicherung. Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und suchen Ihnen deshalb aus allen Anbietern in Deutschland die beste Versicherung heraus.

  wp_admin   Dez 02, 2013   Wohngebäudeversicherung   Kommentare deaktiviert für Wohngebäudeversicherung: Gefährliche Lücke beim Hauskauf   Read More