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Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen am deutschen Versicherungsmarkt. Durch die Anzahl der Tarife und somit großer Unterschiede in Leistung, Beitrag und Abschlußkriterien empfehlen wir empfehlen Ihnen sich von uns als Ihren unabhängigen Versicherungsmakler in Iserlohn kostenlos beraten zu lassen. Wir werden anhand einer objektiven  Marktübersicht den für Sie individuell passenden Tarif zum besten Preis-/Leistungsverhältnis heraussuchen.  Einen ersten Überblick über die Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie im folgenden.

1. Risikofaktor Beruf?

Einen Urlaub planen, die Raten für die Eigentumswohnung zahlen, den Lebensstandard halten. Möglich ist das nur mit einem regelmäßigen Einkommen. Fällt das plötzlich weg, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, verändert sich das ganze Leben.

Rückenleiden häufige Ursache
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Laut des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger wird jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsunfähig. Dabei trifft es längst nicht nur Menschen, die Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko ausüben wie etwa Dachdecker oder Bergarbeiter. Vor allem, wer viel am Schreibtisch sitzt, muss seinen Beruf in vielen Fällen früher als geplant aufgeben. Häufigste Ursachen dafür sind Rückenleiden und Herz- und Kreis-lauferkrankungen. Auch psychische Krankheiten sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.

Finanzielle Rücklagen reichen nicht
Die finanziellen Einbußen bei einer Berufsunfähigkeit lassen sich kaum auffangen. Selbst wenn Sie Rücklagen haben: Oft sind die schon nach wenigen Monaten aufgebraucht. Denn wer berufsunfähig ist, muss nicht nur alltägliche Dinge wie Lebensmittel oder Miete bezahlen. Durch medizinische Versorgung und Betreuung entstehen meist zusätzliche Kosten. Besonders dramatisch sind die Folgen einer Berufsunfähigkeit, wenn Sie eine Familie haben und bisher Alleinverdiener waren. Auch Selbstständige trifft eine Berufsunfähigkeit schwer: Sie haben häufig noch nicht einmal Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Versicherung ist wichtig
Generell gilt: Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind in keinem Fall ausreichend, um bei Berufsunfähigkeit den Lebensstandard zu halten. Eine ausreichende private Absicherung ist deshalb unerlässlich. Diese zahlt, wenn Sie Ihrem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können. Im Gegensatz zur privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet erst dann, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Der Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit ist deshalb lediglich eine Basisabsicherung.

2. Ähnlicher Name, gleiche Leistung?

Berufsunfähigkeit ist ein häufig genutztes Wort. Doch wann genau liegt sie vor – und wann nicht? Die konkrete Antwort auf diese Fragen kennen die wenigsten Menschen. Hinzu kommt, dass es je nach Versicherungsart unterschiedliche Definitionen für scheinbar ähnliche Sachverhalte gibt. Wer auf der Suche nach einem verlässlichen Schutz ist, muss diese Unterschiede kennen.

Berufsunfähigkeit
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie noch einmal die genaue Definition Ihres Anbieters lesen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich diese am besten von Ihrem Berater erläutern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine Rente aus, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Pflegebedürftige, die mindestens unter die Pflegestufe eins fallen, gelten je nach vertraglicher Verein-barung größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.

Arbeitsunfähigkeit
In der Krankenversicherung gilt anstatt des Begriffs der Berufsunfähigkeit die „Arbeitsunfähigkeit“. Sie liegt laut den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen vor „wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht“. Die gesetzlichen Kassen sprechen von Arbeitsunfähigkeit, „wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen“. Der wichtigste Unterschied im Vergleich zur „Berufsunfähigkeit“ sind die fehlenden zeitlichen Vorgaben: Arbeitsunfähigkeit kann schon für einen Tag bestehen.

Invalidität
Liegt eine schwere Erkrankung oder Behinderung vor, sprechen private Unfallversicherungen von Invalidität. Der grundlegende Unterschied zur Berufsunfähigkeit: Invalidität wird medizinisch im vorgegebenen Rahmen der so genannten Gliedertaxe definiert. Wem beispielsweise ein Daumen fehlt, ist demnach zu 20 Prozent invalid. Nach dieser Skala richtet sich die finanzielle Leistung der Unfallversicherung. Nicht berücksichtigt werden hingegen die Folgen für den ausgeübten Beruf.

Grad der Behinderung
Wenig Bedeutung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung hat der „Grad der Behinderung“. Diesen ermittelt das für Ihre Stadt oder Region zuständige Versorgungsamt, wenn Sie dort einen Behindertenausweis oder bestimmte steuerliche Vergünstigungen beantragen. Bei der Vergabe dieser Ermäßigungen spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.

3. Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Seit 2001 gelten im Falle einer Berufsunfähigkeit neue Regelungen: Immer weniger Menschen haben Anspruch auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-rente, gleichzeitig fällt sie erheblich geringer aus als vor der Reform.

Mögliche Arbeitszeit entscheidet
Laut der neuen Gesetzgebung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Stattdessen gibt es lediglich eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt rund 38 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens. In voller Höhe bekommen Sie die Rente allerdings nur, wenn Sie durch eine Krankheit oder nach einem Unfall weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Wer drei bis sechs Stunden einsetzbar ist, erhält die halbe Rente. Sollten Sie jedoch keine Teilzeitstelle finden, steht Ihnen die volle Rente zu. Wer noch mehr als sechs Stunden arbeiten kann, erhält überhaupt keine Rente.

Berufswechsel wird erwartet
Wenn Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, spielt es bei der Rentenregelung keine Rolle, welche Tätigkeit Sie vor der Berufsunfähigkeit ausgeübt haben: Wer eigentlich Architekt ist, aber noch an der Kinokasse arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, profitieren Sie vom so genannten Berufsschutz: Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren bisher ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden am Tag ausüben können. Allerdings prüft der Versicherer vor der Zahlung einer Rente, ob Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit – die so genannte Verweisungstätigkeit – mindestens sechs Stunden täglich auszuüben.

Anfänger können leer ausgehen
Wer nach seiner Ausbildung berufsunfähig wird, erhält häufig noch nicht einmal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn Voraussetzung ist, dass Sie nach der Ausbildung mindestes fünf Jahre gearbeitet haben. Diese Regelung gilt nur dann nicht, wenn die Erwerbsminderung Folge eines Arbeitsunfalls ist. Für Berufsanfänger gelten dennoch vergleichsweise milde Bestimmungen: Hier genügt bereits ein Pflichtbeitrag an die Gesetzliche Rentenversicherung für einen Rentenanspruch. Allerdings gilt nur als Berufsanfänger, wer vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden ist. Zusätzlich müssen Sie während der letzten zwei Jahre vor der Erwerbsminderung zwölf Monate als Pflichtversicherter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der oben genannte Zwei-Jahreszeitraum verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Genaue Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter dem Stichwort „Rente“.

4. Lässt sich die Versorgungslücke schließen?

Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, gleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die so genannte Versorgungslücke aus. Dies ist die Differenz zwischen Ihrem bisherigen Gehalt und dem Einkommen während der Berufsunfähigkeit. In welchem Maße die Versorgungslücke geschlossen wird, hängt von der individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes ab.

Höhe der Versicherungssumme
Die Versorgungslücke ist bei jedem Menschen unterschiedlich groß. Wer viel verdient, muss bei einer Berufsunfähigkeit entsprechend hohe Verluste hinnehmen. Kleiner wird die Differenz hingegen, wenn Sie Einkommen haben, das nicht an einen Beruf gebunden ist – etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Unabhängig von sonstigem Einkommen ist es sinnvoll, wenn sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente am Nettoeinkommen orientiert. Zwar bietet nicht jedes Versicherungsunternehmen Schutz in dieser Höhe. Zwischen 75 und 80 Prozent des Nettoeinkommens sind aber in der Regel problemlos versicherbar. Wichtig: Gehaltssteigerungen sowie die Inflation sollten berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise durch vertraglich festgelegte automatische Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrenten geschehen. Bei dieser so genannten Dynamik steigen die Versicherungsbeiträge entsprechend. Viele Versicherer bieten darüber hinaus Nachversicherungsgarantien an. Zu bestimmten Ereignissen, beispielsweise Geburt eines Kindes oder Hochzeit, kann der Versicherungsschutz in bestimmtem Rahmen ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Selbstständige müssen gut kalkulieren
Bei Selbstständigen schwankt das Einkommen häufig. Um festzustellen, wie hoch Ihre Berufsunfähigkeitsrente sein muss, sollten Sie sich einen überblick über die regelmäßigen Ausgaben im Haushalt verschaffen. Ihrem Versicherer müssen Selbstständige belegen, dass ihre Tätigkeit regelmäßig entsprechende Einnahmen abwirft. In der Regel ist ein solcher Nachweis für die vergangenen drei Jahre nötig. Auf dieser Basis ermittelt der Versicherungsanbieter ein Durchschnittseinkommen als Bezugsgröße für die Berufsunfähigkeitsrente. Bei Existenzgründern ist die Höhe der versicherten Rente in der Regel beschränkt. Meist sind maximal 500 bis 1.000 Euro möglich. Eine dynamische Anpassung ist deshalb sinnvoll. Auch Arbeitslose können sich versichern Bei arbeitslosen Antragstellern ist die Höhe der Rente, die versichert werden kann in der Regel begrenzt. Allerdings besteht bei Arbeitslosen voller Berufsunfähigkeits-schutz, sofern ein Beruf erlernt wurde. Wenn Sie keine abgeschlossene Ausbildung besitzen, können Sie in der Regel mit dem Versicherungsunternehmen eine individuelle Lösung vereinbaren. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und arbeitslos wird, sollte diesen Versicherungsschutz trotzdem aufrechterhalten. Wenn Sie ihn kündigen und später erneut aufnehmen möchten, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Denn die Beiträge steigen im Verhältnis zum Alter. Wenn Sie erkranken, ist es oft unmöglich, erneut einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen.

Wichtige Klausel für jeden Vertrag
Der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt den „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ enthalten. Er verhindert, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit eine beliebige andere Tätigkeit ausüben müssen. Geprüft wird lediglich, ob der Versicherte bereits einer anderen Beschäftigung nachgeht. Nur auf diese kann er dann verwiesen werden. Außer dem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ gibt es noch einige andere Bedingungsformulierungen, die Sie kennen sollten. Welche das sind, lesen Sie im Lexikon zum Thema Berufsunfähigkeit.

5. Entscheidung gefällt?

Grundsätzlich haben Sie für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit die Wahl zwischen zwei Wegen – der Zusatzversicherung und der selbstständigen Police. Welcher Schutz für Sie richtig ist, ergibt sich aus den individuellen Lebens-umständen.

Die Zusatzversicherung
Bei einer Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung können Sie zusätzlich einen Schutz bei Berufsunfähigkeit vereinbaren. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Lebensversicherung. So ist sichergestellt, dass Ihre Hinterbliebenen- und Altersvorsorge weiterhin gewahrt bleibt. Darüber hinaus vereinbaren die Versicherten in der Regel eine Berufsunfähigkeitsrente.

Die selbstständige Versicherung
Diese Police wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Eine Koppelung an eine andere Hauptversicherung gibt es nicht. Mit dem selbstständigen Berufsunfähigkeitsschutz sichern Sie Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ab. Diese Versicherung ist also vor allem geeignet, wenn Sie bereits über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen. Die selbstständige Police ist auch bei schwankendem Einkommen sinnvoll. Bei finanziellen Engpässen fällt es oft leichter, nur einen Versicherungsbeitrag auf-zubringen. Und im Zweifel ist es besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren.

Beratung hilft bei der richtigen Wahl
Sie sind nicht sicher, welche Art der Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie richtig ist? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne. Für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösung, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren. Wir nehmen uns gerne die Zeit für Sie.

6. Warum gibt es die Gesundheitsprüfung?

Bevor der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu Stande kommt, müssen Sie einige Angaben zu Ihrer Gesundheit machen. In einigen Fällen verlangt der Versicherer auch eine medizinische Begutachtung. Eine solche Untersuchung ist in jedem Fall vorgeschrieben, bevor Sie die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können.

Angaben zur Gesundheit
Der Versicherer muss feststellen, wie hoch das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Ihnen ist. Deshalb sind Sie verpflichtet, zahlreiche gesundheitliche Fragen schriftlich zu beantworten. Meist beziehen sie sich auf die letzten fünf bis zehn Jahre. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, auch geringfügige Erkrankungen anzugeben. Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen Sie ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer machen. Falls Sie dabei wissentlich falsche Angaben machen, kann der Versicherer später die Zahlung verweigern. Deshalb ist es wichtig, sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Zeit zu nehmen. Mit Ihrer Unterschrift gewähren Sie dem Versicherer das Recht, die Angaben zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder bei anderen behandelnden ärzten zu überprüfen. Eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangen die Versicherer meist nur, wenn eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden soll. Art und Umfang der medizinischen Prüfung legt das Unternehmen fest – und es übernimmt auch die Kosten.

Risikozuschlag oder Ausschluss?
Gibt es zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Ist die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung sehr groß, reicht ein solcher Beitragszuschlag nicht aus. In diesem Fall wird die spezielle Erkrankung vom Vertragsinhalt ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise bereits ein Rückenleiden haben und deshalb später berufsunfähig werden, zahlt die Versicherung nicht.

Diagnose: berufsunfähig
Wenn Sie berufsunfähig sind, müssen Sie die entsprechende Diagnose des Facharztes Ihrem Versicherer vorlegen. Dieser kann die Berufsunfähigkeit anschließend prüfen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie und Ihr Arzt Fragebögen ausfüllen. Gegebenenfalls kann das Unternehmen auch eine zweite Untersuchung durch einen eigenen Mediziner verlangen. Kommt dieser zu dem Schluss, dass Sie nicht berufsunfähig sind, können Sie einen Gutachter einschalten. Die Versicherungsunternehmen schlagen meist drei Sachverständige vor, von denen Sie dann einen auswählen können. Anschließend erstellt er ein Gutachten. Grundlage dafür ist die genaue Kenntnis Ihrer beruflichen Tätigkeit und der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Einspruch erheben
Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherte den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen. Dieser neutrale Schlichter spricht mit beiden Parteien und fällt dann eine Entscheidung. Sie ist bei einem Beschwerdewert bis zu 5.000 Euro verbindlich für das Versicherungsunternehmen. Liegt der Wert bei bis zu 50.000 Euro, gibt der Ombudsmann eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung zur Schlichtung ab. Ist über den Ombudsmann keine Einigung zu erreichen, können Sie klagen. Eine andere Möglichkeit: Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Am besten schildern Sie den Sachverhalt schriftlich und senden ihn per Post.

7. Lexikon

Antragsteller:

Er ist der Versicherungsnehmer und unterschreibt den Antrag.

Ausschlussklauseln:
Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den Versicherer ein erhöhtes Risiko. Dieses lässt sich nicht immer durch eine höhere Prämie ausgleichen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Beispiel für eine Ausschlussklausel: „Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen.“

Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die gekürzten gesetzlichen Leistungen. Zusammen gewährleisten sie einen Basisschutz. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann der Anbieter gemäß selbstdefinierter oder gesetzlicher Bedingungen absichern.

Gesundheitsprüfung:
Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. ärztliche Untersuchungen sind erst ab bestimmten Rentenhöhen oder bei höherem Eintrittsalter üblich.

Grad der Berufsunfähigkeit:
Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.

Police:
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Sechsmonatige Berufsunfähigkeit:
Viele Versicherer formulieren in ihren Bedingungen, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.

Staffelregelung:
Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Zum Beispiel könnte der Versicherte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent entsprechend 45 Prozent der vollen Rente erhalten.

überschussbeteiligung:
überschüsse bei Berufsunfähigkeitsversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte überschuss wird als überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Versicherte Person:
Ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig.

Verweisung:
Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich.

Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum):
Der Vertrag hält in der Regel fest, ab welcher Dauer von Unfallfolgen oder einer Krankheit die Versicherung leistet. Zum Beispiel könnte die versicherte Person nur dann als berufsunfähig gelten, wenn sie mindestens sechs Monate oder ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet.

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