Wir, als Ihr Versicherungsmakler in Iserlohn und Umgebung sagen:
Auf jeden Fall, denn Studenten und Schüler sowie Auszubildende haben aufgrund von Wartezeiten i.d.R. noch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der Sozialversicherung. Hinzu kommt allgemein gültig für alle Berufsgruppen, dass diese ohnehin viel zu niedrig (ca. 40% des letzten Nettoeinkommens) und sehr schwer durchzusetzen ist.
So definiert sich Erwerbsunfähigkeit darin, dass man nicht länger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, in egal was für einem Job. Der eigene oder angestrebte Beruf wird dabei nicht berücksichtigt.
Dem entgegen leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung wenn man den aktuellen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur im begrenzten Ausmaß ausüben zu kann. Wenn keine Karenzzeit vereinbart ist (was wir sowieso nicht als sinnvoll erachten) gilt die Absicherung mit dem Tag des vereinbarten Versicherungsbeginnes. Bei Studenten und Auszubildenden wird i.d.R. der angestrebte Beruf versichert.
Ihre Vorteile wenn Sie bereits als Student, Schüler oder Auszubildender eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen:
– Berufsunfähigkeitsschutz während Ihrer Studien-, Schul- bzw. Ausbildungszeit
– durch das niedrige Eintrittsalter und eine i.d.R. günstige Berufsklasse als Student dauerhaft niedrigere Beiträge
– eine Ablehnung oder Zuschlägen wegen bereits eingetretener gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist unwahrscheinlicher und eine späteren Berufseintritt erneute Gesundheitsprüfung entfällt
Die allgemeine Ausgestaltung der einzelnen Versicherungs-bedingungen ist leider äußerst unterschiedlich und von vielen Faktoren abhängig. Es ist deshalb notwendig besonders gründlich hinzusehen. Wir sagen Ihnen worauf Sie achten müssen und was Sie für Alternativen haben. Rufen Sie uns an!
Ihre Assekuranz Kuemper
Versicherungsmakler F. Kümper
Am Wiesenrain 10
58644 Iserlohn
Nordrhein-Westfalen
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