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Wichtige Informationen

Private Krankenversicherung: deutliche Beitragserhöhung bei der DKV

Private Krankenversicherung: deutliche Beitragserhöhung bei der DKV

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Auf die hunderttausende Privatpatienten der DKV kommt eine drastische Erhöhung ihrer Krankenversicherungsbeiträge zu. Der zweitgrößte private Krankenversicherer erhöht alle Tarife der Vollversicherten um durchschnittlich 7,8 Prozent.

Sybille Schneider, Sprecherin der DKV sagte in Düsseldorf, das man den Anstieg auf 129,90 Euro im Monat beschränkt habe, für über 65-Jährige auf 79,90 Euro. Um einen noch größeren Beitragssprung zu vermeiden, habe man 439 Millionen Euro aus Rückstellungen eingesetzt. Von der Beitragserhöhung in diesem Jahr seien knapp 60 Prozent der rund 815.000 Vollversicherten der DKV betroffen. Die Steigerung bedeute pro Monat somit um bis zu 130 Euro Mehrbeitrag.

Der starke Leistungsanstieg sei dabei der Hauptgrund für die deutliche Beitragserhöhung, in den vergangenen Jahre wäre die Beitragssteigerung mit 2,3 Prozent und 1,1 Prozent relativ moderat ausgefallen.

Der starke Beitragsanstieg der DKV ist allerdings nicht auf die gesamte Branche zu übertragen. Den Angaben der Versicherer zu Folge haben rund 90 Prozent der privaten Krankenversicherer Ihre Beiträge bereits zum 01. Januar moderat angepasst, teilweise gab es sogar Senkungen des Beitrages.

Was Sie jetzt tun können? Sollten auch Sie von der Beitragsanpassung der DKV betroffen sein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und könnten den Krankenversicherer wechseln. Allerdings spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, ob ein Wechsel sinnvoll oder überhaupt möglich ist. Daher sollten sie sich unbedingt professionell beraten lassen.

Gerne überprüfen wir Ihre individuelle Situation. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie noch heute mit uns Ihre kostenlose und unverbindliche Beratung.

  wp_admin   Mrz 04, 2016   Krankenversicherung, Wichtige Informationen   Kommentare deaktiviert für Private Krankenversicherung: deutliche Beitragserhöhung bei der DKV   Read More

Gratulation an das Laufsportteam der Assekuranz-Kuemper, Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler in Iserlohn

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Tornado in Bützow, Deutschland

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kevron2001 – Fotolia.com #75952709

Der am Dienstagabend in Norddeutschland aufgetretene Tornado hat u.a. in Bützow verheerende Schäden angerichtet.

Die gute Nachricht für Versicherte – sie können Ihren Schaden erstattet bekommen, wenn Sie Ihren Versicherer unverzüglich, binnen einer Woche, den Schadenfall anzeigen. Des Weiteren sollte der Schaden auf jeden Fall mit Fotos aus verschiedenen Perspektiven dokumentiert werden. Ob dem Versicherer Kostenvoranschläge und später Rechnungen über die Schadenbeseitigung zur Regulierung ausreichen oder ein Gutachten erforderlich wird, entscheidet der jeweilige Versicherer, meist ist dies abhängig von der Gesamtschadenhöhe. Auch erforderliche weitere Maßnahmen können oftmals bereits in einem Telefonat mit Ihrem Versicherer oder dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens geklärt werden.

Doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Direkte Gebäudeschäden, z.B. Dachziegel und Fensterscheiben

Alle Schäden welche direkt und unmittelbar durch den Tornado am Gebäude entstanden sind, übernimmt im Regelfall die Wohngebäudeversicherung. Schäden wie z.B. eingedrungene Niederschläge durch den Sturm / Tornado abgedeckte Dachziegel oder eingedrückte Fensterscheiben, sind dann ebenfalls als sogenannte Folgeschäden versichert.

Nach den Versicherungsbedingungen heißt es in der Regel, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorliegt, also bei Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern. Als Nachweis reicht eine vorangegangene offizielle Sturmwarnung aus und/oder dass auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.

Schäden am Rohbau

Bei Schäden, welche durch Sturm an Rohbauten und auf der Baustelle entstanden sind, übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten für die zerstörten Bauteile und Baustoffe sowie für alle notwendigen Handwerkerleistungen um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.

Schäden am Hausrat

Für Schäden an der Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Um Ihnen anschaulich zu machen, was zum Hausrat gehört, stellen Sie sich einmal vor Sie würden das Dach des Hauses abnehmen, alle Zwischendecken entfernen und das Haus auf den Kopf stellen. Alles was nun rausfällt und Ihnen gehört zählt in der Regel zu Ihrem Hausrat. Die Hausratversicherung zahlt zum Beispiel auch für Nässeschäden welche durch eindringende Niederschläge  infolge einer durch Sturm eingedrückte Scheibe oder abgedeckter Dachziegel entsteht. In der Regel sind auch Elektrogeräte, welche durch einen Blitzschlag beschädigt wurden versichert. Allerdings ist zu beachten, dass die Hausratversicherung meist nur zahlt, wenn Fenster und Türen bei einem Sturm verschlossen waren.

Schäden am Kraftfahrzeug

Schäden am Kraftfahrzeug, zum Beispiel durch umgestürzten Bäumen sowie sonstiger durch den Sturm umherfliegender Gegenständen wie z.B. Dachziegel übernimmt, sofern abgeschlossen, die Teilkaskoversicherung. Auch direkte Schäden durch den einwirkenden Wind, wie zum Beispiel abgerissene Spiegel und umgekippte Fahrzeuge werden von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Meist wird von der Entschädigungsleistung der individuell vereinbarte Selbstbehalt abgezogen. Des Weiteren zahlt die Teilkaskoversicherung auch in einem Totalschadenfall grundsätzlich nur den Zeitwert, nicht den Neuwert des Fahrzeuges.

Als Versicherungsmakler sind wir treuhänderähnlicher Sachverwalter unserer Kunden und somit nur unseren Kunden verpflichtet. Somit stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Schadenfall mit Rat und Tat zur Seite. Dies legen wir sogar als eine unserer Pflichten im Maklerauftrag mit unseren Kunden fest. Lassen Sie sich noch heute kostenlos beraten.
  wp_admin   Mai 07, 2015   Allgemein, Hausratversicherung, KFZ-Versicherung, Versicherungen, Wichtige Informationen, Wohngebäudeversicherung   Kommentare deaktiviert für Tornado in Bützow, Deutschland   Read More