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Vorsicht Rentenfehler: Anspruch auf nur 4 Jahre Nachzahlung

  wp_admin   Aug 23, 2012   Rentenversicherung   Kommentare deaktiviert für Vorsicht Rentenfehler: Anspruch auf nur 4 Jahre Nachzahlung

 

Das Bundesversicherungsamt spricht in seinen Berichten von 150.000 Rentnern, deren Rente falsch berechnet wurde. So wurden zum Teil Ausbildungsvergütungen oder die seit 2002 neu geregelten Kinderzuschläge nicht oder nur fehlerhaft berücksichtigt.

Die Rentner, deren Kinderzuschläge fehlerhaft sind, bekamen im Durchschnitt 57,- € zu wenig Rente.

Nachgezahlt hat die Deutsche Rentenversicherung allerdings maximal bis zum 01. Januar 2006 rückwirkend.

Erklärung: Jeder Bundesbürger ab 27 Jahren erhält, sobald er fünf Jahre regelmäßig Rentenbeiträge eingezahlt hat, regelmäßig seinen Rentenverlauf. Diesen sollten die Verbraucher in jedem Fall prüfen!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung. Rufen Sie uns einfach an.

Ihre Assekuranz Kümper – InhaberFlorian Kümper
Ihr Versicherungsmakler in Iserlohn und NRW

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